Das Erstellen eines Yachtgutachtens, mal wieder eine Herausforderung!
Letzte Woche auf Mallorca.
Eine Yacht von 1990 ist das Objekt der Begierde unseres Kunden. Alleine das Baujahr macht unseren zertifizierten Gutachter neugierig. Die Yacht ist gemessen am Alter in einem guten Zustand, aber 15 Liter Wasser in der Bilge machen ihn dann doch skeptisch. Die Erklärung des Verkäufers, dass es sich um Regenwasser handelt, stellt unseren erfahrenen Gutachter nicht wirklich zufrieden.
Bei der Dokumentenprüfung gibt es eine Überraschung für unsere Spezialisten:
- Kann eine Yacht unter zwei unterschiedlichen Bootsnamen registriert sein?
- Wie kommt es, dass ein Internationaler Bootsschein, von einer deutschen benannten Stelle, einen anderen Bootsnamen einträgt, als das offizielle spanische Register?
- Sind die Kontrollmechanismen für die Ausstellung eines IBS ausreichend?
- Wie verlässlich sind die Eintragungen eines IBS, ohne dass eine kompetente Person das jeweilige Boot/die jeweilige Yacht vor Ort in Augenschein genommen hat?
- Wieviel Vertrauen kann man in einen IBS haben?
- Ist der IBS ein Eigentumsnachweis?
- Hat eine Eintragung in einem offiziellen Schiffsregister Vorrang?
- Etc.
Im konkreten Fall können wir nur von den Fakten gemäß Dokumentvorlage ausgehen.
- Es gibt zur Yacht bei zwei offiziellen Stellen unterschiedliche Namenseintragungen
- Motorenzertifikate nicht vorgelegt
- Eigentumsnachweis nicht erbracht
- Belastbarer Mehrwertsteuernachweis nicht vorhanden
- Etc.
Die Liste der nicht vorgelegten Dokumente ist lang – und Fakt.
WICHTIG: E/M/S will keinen Kauf/Verkauf verhindern, ganz im Gegenteil!
Es ist aber unsere Pflicht, unseren Kunden schonungslos die Fakten zu dokumentieren!
Es ist nicht Aufgabe von E/M/S, Kaufempfehlungen zu geben!
Diese Entscheidung basiert dann für den Kunden auf Basis des E/M/S Prüfzertifikats.
Finden Sie hier mehr über den Boots-Check heraus!