Antriebs/Motorversicherung

Motorversicherung
E/M/S

Antriebs/Motorversicherung

Mit E/M/S gehen unsere Kunden beim Antrieb/Motor ihrer Yacht auf Nummer sicher!
E/M/S-Antriebs-/Motorversicherung

E/M/S bietet in Kooperation mit einem auf Yacht- & Schiffsversicherungen spezialisierten Partner Versicherungsschutz für Schäden an der Maschinenanlage ihrer Yacht, die beispielsweise entstehen können durch Kolbenfresser & Co.

Die Antriebsanlage ist das sogenannte Herzstück eines jeden mit Motorkraft angetriebenen Wasserfahrzeuges und für die Fortbewegung auf See unerlässlich.

Über die Yachtkaskoversicherung nicht versicherte Schäden an der Maschinenanlage, wie innere Betriebsschäden können mit erheblichen finanziellen Kosten bei der Instandsetzung verbunden sein.

Auch beim Kauf eines gebrauchten Motorbootes-/Yacht gibt ihnen der Einschluss einer Maschinenversicherung ein gutes Gefühl der Sicherheit.


Was ist zusätzlich zur „normalen“ Yachtkaskoversicherung mitversichert:

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Maschinenversicherung ist eine Deckungserweiterung der Yachtkaskobedingungen zum Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Maschinenschadens.

Versicherungsschutz besteht bis zu 120 Monaten nach Fertigstellung der Yacht mit Benzinmotoren.

Versicherungsschutz besteht bis zu 180 Monaten nach Fertigstellung der Yacht mit Dieselmotoren.

Für gebrauchte Yachten, die jünger als 120 Monate(Benzinmotoren) oder 180 Monate(Dieselmotoren) sind, eine lohnende, zusätzliche Versicherungsoption!

Teilschaden 

Der Versicherer ersetzt bei Teilschäden die Kosten der Wiederherstellung. Zu den Wiederherstellungskosten gehören im Teilschadenfall neben den eigentlichen Reparaturkosten ohne Abzüge „neu für alt“ auch sämtliche Ein- und Ausbaukosten der versicherten Sache, der Land- und Seetransport der zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die Kosten die durch Arbeiten am Boot sowie für das Kranen des Bootes entstehen. 

Totalschaden

Bei Totalschäden wird ein Abzug für Neuteile (Wiederherstellungskosten- z.B. sämtliche Ein- und Ausbaukosten der versicherten Sache, der Land- und Seetransport der zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die Kosten die durch Arbeiten am Boot sowie für das Kranen des Bootes entstehen, bleiben hiervon unberührt) entsprechend dem Alter der zu ersetzenden Sachen mitAbschlägen nach Tabelle vorgenommen.

Obliegenheiten

Die Maschinenanlage muss nachweislich gemäß den Herstellerangaben durch eine Fachfirma regelmäßig gewartet worden sein.

Weiterhin gelten die Obliegenheiten der Kaskoversicherungsbedingungen.

Voraussetzungen für den Abschluss einer – Antriebs – /Motorversicherung ist neben dem E/M/S Öl-Schmiermittelcheck oder der Computerdiagnose für Schiffsmotoren der Nachweis, dass die Maschinenanlage gemäß den Herstellerangaben durch eine Fachfirma regelmäßig gewartet worden ist.

Weitere Details zum Abschluss einer solchen Versicherung teilen wir ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit. Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, oder melden Sie sich telefonisch bei uns.