
Seetüchtigkeitstests Schweiz
E/M/S Yachtgutachter führen sämtliche Tests und Untersuchungen etc. durch, die notwendig sind, um die Anforderungen an den Seetüchtigkeitstest zu erfüllen.
Minimalanforderungen an Expertisen für den Seetüchtigkeitstest in der Schweiz:
Das Gutachten für eine Jacht, die im Schweizerischen Jachtregister eingetragen werden soll, muss folgende Informationen enthalten:
1. Name und berufliche Qualifikationen des Experten (z.B. Schiffsbauingenieur, Surveyor einer Klassifikationsgesellschaft oder einer Versicherungsgesellschaft, Inspektor einer Schifffahrtsbehörde).
2. Allgemeine Informationen zur Besichtigung der Jacht (Ort und Datum, im Wasser oder auf dem Trockenen, Teilnehmer).
3. Allgemeine Beschreibung der Jacht (Typ, Bauwerft, Baujahr, Schale/Rumpfnummer, Baumaterial, Länge, Breite, Tiefgang, Verdrängung, Segelfläche, Motor-Typ, -Nummer und -Leistung, Brennstoff, allfällige Zulassung im Herstellerland).
4. Technische Beschreibung der Jacht (Rumpf, Rigg, Segel, Deckausrüstung, Ankereinrichtung, Motor, Navigationsinstrumente, elektrische Anlage, Gasanlage, Steuerung, Lenzeinrichtung, Seeventile, Tanks, Innenausbau, Feuerlöscheinrichtung, etc.).
5. Bericht über den Zustand der Jacht zum Zeitpunkt der Besichtigung und Auflistung allfälliger Mängel.
6. Ausrüstung der Jacht (Vollständigkeit, Zustand der allgemeinen und der Seenotausrüstung).
7. Erklärung des Experten, dass die Jacht im gegenwärtigen Zustand ohne Vorbehalte für Hochseefahrten geeignet ist (falls das Schiff nicht uneingeschränkt hochseetüchtig wäre, Erwähnung der Einschränkung: z.B. Küstenfahrt mit Angabe der maximalen Distanz zur Küste in Meilen).
8. Haftpflichtversicherung (der Experte/die Expertin muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen; das SSA kann eine Kopie der Police verlangen).
9. Ausstellungsdatum des Gutachtens. Unterschrift des Experten und falls vorhanden, Firmenstempel.